Die buchhalterische Erfassung Ihrer Geschäftsvorgänge ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Sammeln von Belegen und deren digitale Erfassung decken jedoch nur einen Teil einer ordnungsgemäßen betrieblichen Buchführung ab. Ob Einnahmen-Ausgabenrechnung, Saldenlisten, Debitoren- und Kreditbuchhaltung oder Mahnwesen – die buchhalterischen Tätigkeiten sind die Basis für eine effektive Kostenrechnung und damit ein wichtiger Bestandteil der Erfolgsstrategie Ihres Unternehmens. Fehlerfreie und lückenlose buchhalterische Erfassung ist jedoch enorm aufwendig. NH Waldschmidt Grümbel Saßmann und Partner bietet mittelständischen Unternehmen deshalb die Möglichkeit, diese auszulagern und echten Experten zu übergeben. Spätestens dann, wenn das Finanzamt Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verlangt, sparen Sie so viel Zeit und können sich zu 100 % auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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